§ 1 Vertragsparteien
FeWo Verwaltung Nord (nachfolgend FeWo NORD genannt) ist nicht Eigentümer der angebotenen Ferienwohnungen (nachfolgend Mietobjekte genannt). FeWo NORD tritt lediglich als Vermittler für den jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes (nachfolgend Vermieter genannt) auf. FeWo NORD schließt im Namen und für Rechnung des Vermieters einen Mietvertrag mit dem Gast (nachfolgend Mieter genannt) ab, ohne dabei selbst Vertragspartner des Mieters zu werden. Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung dieses Mietvertrags ist FeWo NORD vom Vermieter bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie die Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen und/oder abzuwehren.
§ 2 Vertragsabschluss, Mietzweck und -dauer
1. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Vermieter die Anfrage des Mieters schriftlich bestätigt hat (sogen. Buchungsbestätigung).
2. Das angemietete Ferienobjekt wird nur für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenanzahl ist im Beherbergungsvertrag festgelegt. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem zweifachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. Alternativ behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Überbelegung unangemeldete Personen abzuweisen oder den Mietvertrag ggf. außerordentlich fristlos zu kündigen Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt. Bei Verstößen hiergegen ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
3. Haustiere dürfen sich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (Einwilligung) durch FeWo NORD oder den Vermieter im Mietobjekt aufhalten. FeWo Nord behält sich in diesem Fall die Geltendmachung eines Aufpreises sowie erhöhter Reinigungskosten ausdrücklich vor. Sofern das Mietobjekt mit einem Internetanschluss / WLAN ausgestattet ist, übernehmen der Vermieter und FeWo NROD keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit des Internetanschluss / WLANs oder aus der Nutzung herrührende Schäden, insbesondere bei einem Virenbefall. Jede missbräuchliche Verwendung des Internetanschlusses / WLANs, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt. Der Mieter stellt den Vermieter und FeWo NORD von sämtlichen aus einer missbräuchlichen Nutzung des Internetanschlusses / WLANs folgenden Forderungen Dritter frei.
§ 3 Bezahlung
1. Vorbehaltlich vorrangiger Bestimmungen in der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 4 Tagen Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% der Miete auf das benannte Konto von FeWo NORD zu leisten. Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ist die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen können die Zahlungsbedingungen ggf. abweichen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter – ggf. vertreten durch FeWo NORD - vom Vertrag zurücktreten bzw. diese kündigen. In diesem Fall ist der Vermieter bzw. FeWo NORD zur Neuvermietung des Mietobjektes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Dem Vermieter steht in diesem Fall die in § 4 Nr. 1 genannte Pauschale zu, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes erlangt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die geleisteten Anzahlung einzubehalten und den ggf. offenen Restbetrag in Rechnung zu stellen.
2. Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes, anderenfalls ist der Vermieter bzw. FeWo NORD berechtigt, die Schlüsselübergabe zu verwehren.
3. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland (sowohl von ausländischen als auch von deutschen Banken) sind vom Mieter zu tragen.
§ 4 Stornierung und Kündigung des Mieters
1. Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dabei wird ggf. eine einmalige Stornierungsgebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. FeWo NORD empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Im Fall der Stornierung ist der Mieter zur Zahlung einer Stornierungsgebühr verpflichtet. Diese beträgt:
2. Der Mietvertrag ist nach Bezug des Mietobjektes für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Erfolgt ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds eine vorzeitige Abreise durch den Mieter, werden 100% des Gesamtbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund besteht vor allem darin, wenn ein Mietobjekt aus nicht vorhersehbaren Gründen unbewohnbar wird.
§ 5 Anreise- und Abreisebestimmungen
1. Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag frühestens ab 15 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, sollte das Mietobjekt aus Gründen, die der Vermieter und/oder FeWo NORD nicht zu vertreten haben, nicht zur angegebenen Zeit bereit stehen.
2. Die Abreise hat bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen und sämtliche Schlüssel sind nach dem Check Out wieder in den Schlüsselkasten unterzubringen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Müll (einschließlich Flaschen und Papier) ist in den vorgesehenen Behältern (Mülltrennung) zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte ein Kaminofen o.ä. vorhanden sein, ist auch dieser zu entleeren. Missachtet der Mieter diese Vorgaben, kann der Vermieter gesondert eine gründliche Objektreinigung berechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung und damit dem Zeitaufwand für das Reinigungspersonal.
§ 6 Pflichten und Haftung des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem Vermieter bzw. FeWo NORD anzuzeigen. Die Vollständigkeit des Inventars ist unmittelbar nach Bezug durch den Mieter zu prüfen. Inventar darf nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise kontrolliert.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Werden keine Beanstandungen mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden hat.
Für vom Mieter verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet er uneingeschränkt. Ebenso für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden. Der Mieter übernimmt auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen (Mitreisende) entstehen.
Der Vermieter ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
2. Bei Sturm sind die Fenster stets geschlossen zu halten.
3. Die Haustür des Mietobjekts ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.
4. Sollten bei Abreise Schlüssel des Objekts fehlen oder beschädigt sein, sind diese vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.
5. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen (einschließlich einer eventuell nötigen Renovierung) an den Gast ohne Abzug weiter zu berechnen.
6. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Mietobjekt bzw. die außerordentliche fristlose Kündigung nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.
7. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
§ 7 Haftung des Vermieters und FeWo NORD
1. Der Vermieter und FeWo NORD haften für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung des Vermieters und/oder von FeWo NORD auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters und/oder von FeWo NORD ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter, nicht FeWo NORD.
§ 8 Bereitstellung von Internet
1. Der Vermieter unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Mietobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
4. Der Mieter stellt den Vermieter und FeWo NORD von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter und FeWo NORD auf diesen Umstand hin.
§ 9 sonstige Bestimmungen
1. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas/Öl sind im Mietpreis enthalten.
2. Die ortsübliche Kurtaxe wird von der jeweils zuständigen Kurverwaltung erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung. FeWo NORD ist verpflichtet, die Kurtaxe vom Mieter einzuziehen. Die Kurtaxegebühren richten sich nach der gültigen Kurabgabesatzung am Tag der Buchung. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Mieter verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen.
3. Diese ABGs und der Mietvertrag unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Maßgeblich sind jeweils die im Mietvertrag angegebenen Preise. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetpräsenz und in Druckzeugnissen abweichen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass die AGBs oder der Mietvertrag Lücken enthalten.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort des Mietobjektes.
Stand: 13.01.2022